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Aktivrente — steuerfrei dazuverdienen im Ruhestand

Rente · Steuern

Seit dem 1. Januar 2026 bleiben bis zu 24.000 € im Jahr steuerfrei, wenn du nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiter angestellt arbeitest (§ 3 Nr. 21 EStG). Das sind 2.000 € im Monat, auf die du keine Einkommensteuer zahlst — zusätzlich zu deiner Rente, die davon unberührt bleibt. Drei Dinge müssen zusammenkommen, und an ihnen scheitert es am häufigsten: Es muss eine Anstellung sein (als Selbständige oder Selbständiger bringt es nichts), dein Arbeitgeber muss für dich Rentenversicherungsbeiträge zahlen (ein beitragsfreier Minijob zählt also nicht), und es zählt erst der Monat nach dem Erreichen deiner Regelaltersgrenze. Arbeitest du nur einen Teil des Jahres so, sinkt der steuerfreie Höchstbetrag für jeden Monat ohne diese Arbeit um ein Zwölftel — bei sechs Monaten sind es also 12.000 € statt 24.000 €. Anders als beim Elterngeld oder Krankengeld erhöht dieser steuerfreie Betrag auch nicht deinen Steuersatz auf das übrige Einkommen; er fällt einfach weg. Beim Lohnsteuerabzug wird der Freibetrag laufend berücksichtigt; hast du mehrere Jobs, musst du deinem Arbeitgeber bestätigen, dass du ihn nicht schon woanders nutzt. Wichtig: Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei — Sozialversicherungsbeiträge fallen weiter an, und was du wirklich sparst, hängt von deinem Steuersatz ab.

Rechtsgrundlage

§ 3 Nr. 21 EStG
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Stand: 2026-06-29

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