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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Alter · Deine Ruhe

Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50) können früher in Altersrente gehen als andere (§ 37 SGB VI). Voraussetzung sind 35 Versicherungsjahre (Wartezeit) und dass die Schwerbehinderung bei Rentenbeginn anerkannt ist. Abschlagsfrei ist die Rente mit 65 Jahren (für vor 1964 Geborene früher, stufenweise ab 63). Ein vorzeitiger Bezug ist bereits ab 62 möglich — dann mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 % je Monat des früheren Rentenbeginns (für ältere Jahrgänge ab 60). Die für dich geltenden Altersgrenzen und die Wartezeit klärt die kostenlose Kontenklärung der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsgrundlage

§ 37 SGB VI
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Stand: 2026-07-07

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