Arbeitnehmersparzulage
Sparen · Vermögensaufbau
Legt dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen (VL) für dich an, legt der Staat drauf: 20 % auf bis zu 400 € im Jahr bei Fonds- und Beteiligungssparen und 9 % auf bis zu 470 € beim Bausparen oder der Baukredit-Tilgung — das Finanzamt rundet je Anlagevertrag auf volle Euro auf, zusammen also bis zu 123 € pro Jahr. Voraussetzung: zu versteuerndes Einkommen bis 40.000 € (Zusammenveranlagung: 80.000 €). Beantragt wird beim Finanzamt — regelmäßig mit der Einkommensteuererklärung; ausgezahlt wird nach Ablauf der Sperrfrist (meist 7 Jahre). Wichtig: der Bank/Bausparkasse die elektronische Datenübermittlung erlauben (Frist: Ende des übernächsten Jahres).
Rechtsgrundlage
§§ 1, 2, 13, 14, 15 5. VermBG i. V. m. § 6 VermBDV 1994
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Stand: 2026-07-06
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