Assistierte Ausbildung
Bildung · Ausbildung
Die Assistierte Ausbildung hilft jungen Menschen, eine betriebliche Berufsausbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen (§ 74 SGB III). Wenn du ohne Unterstützung Schwierigkeiten beim Ausbildungsstart oder -abschluss hättest — etwa wegen Lernschwierigkeiten, Sprachbarrieren oder einer schwierigen persönlichen Lage — stellt dir die Agentur für Arbeit eine feste Ausbildungsbegleitung zur Seite: Sie hilft bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz, gibt Stütz- und Förderunterricht, unterstützt bei Problemen im Betrieb oder in der Berufsschule und vermittelt bei Konflikten. Auch dein Ausbildungsbetrieb kann begleitet werden. Es ist eine Ermessensleistung; die Förderung läuft über beauftragte Bildungsträger und ist für dich kostenfrei.
Rechtsgrundlage
§ 74 SGB III
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Stand: 2026-07-14
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