Berufsförderung nach der Bundeswehr (BFD)
Bildung · Dein Weg
Wer als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit gedient hat, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach der Dienstzeit — und zwar auf Kosten des Bundes. Voraussetzung ist nur, dass die Wehrdienstzeit auf mindestens ein Jahr festgesetzt war. Wie lange gefördert wird, hängt an der Dienstzeit: von einem Monat nach einem Jahr Dienst über zwölf Monate nach vier Jahren bis zu 60 Monaten ab zwölf Dienstjahren. Diese Zeiten mindern sich, wenn die Bundeswehr dich bereits ausgebildet hat — etwa um neun Monate, wenn die militärfachliche Ausbildung zu einem anerkannten Berufsabschluss geführt hat, oder um sechs Monate bei einer abgeschlossenen Fortbildung oder einer Fahrlehrerlaubnis. Wie viel am Ende für dich übrig bleibt, sagt dir dein Berufsförderungsdienst; eine Zahl aus dem Internet wäre für viele zu hoch. Gefördert werden Schulabschlüsse an einer der zehn Bundeswehrfachschulen oder — unter bestimmten Voraussetzungen — an einer zivilen Einrichtung, berufliche Aus- und Fortbildungen bei öffentlichen und privaten Trägern, in Einzelfällen auch Lizenzen und Führerscheine. Dazu kommen Beratung, Vermittlung von Ausbildungs-, Arbeits- und Praktikumsplätzen und die Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen und den Umzug. Und jetzt der Satz, auf den es ankommt: Der Anspruch läuft ab. Die Förderung soll unmittelbar nach dem Dienstzeitende genutzt werden, kann aber noch innerhalb von sieben Jahren danach abgerufen werden — bei einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren innerhalb von acht Jahren. Danach ist er weg.
Rechtsgrundlage
§§ 4, 7, 8 Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
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Stand: 2026-08-25
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