Bildung & Teilhabe
Bildung · Dein Weg
Übernimmt Schulbedarf, Ausflüge, Mittagessen und Vereinsbeitrag für Kinder. Für den Schulbedarf gibt es feste Beträge als Geld aufs Konto — 130 € im August und 65 € im Februar je Schulkind; die übrigen Leistungen laufen meist als Gutschein oder als Direktzahlung an den Anbieter. Für Sport, Musik oder Freizeiten kommen 15 € im Monat dazu, solange das Kind unter 18 ist.
Rechtsgrundlage
§ 28 SGB II · § 34 SGB XII · § 6b BKGG
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Stand: 2026-01-01
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