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Bundesstiftung Mutter und Kind

Familie · Rund um die Geburt

Wenn du schwanger bist und in eine finanzielle Notlage gerätst, kann die Bundesstiftung „Mutter und Kind“ ergänzend helfen — zum Beispiel bei Schwangerschaftsbekleidung, der Erstausstattung fürs Baby oder der Wohnungseinrichtung. Wichtig: Die Hilfe muss vor der Geburt beantragt werden, und zwar immer über eine anerkannte Schwangerschaftsberatungsstelle (z. B. pro familia, Caritas, Diakonie). Ob und wie viel geholfen wird, entscheidet die Beratungsstelle nach Ermessen aus begrenzten Mitteln — einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Hilfe wird nicht auf andere einkommensabhängige Leistungen angerechnet und ist unpfändbar.

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind“ (MuKStiftG), §§ 2–5; Richtlinien Stand 01.01.2025
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Stand: 2026-07-06

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