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Energieberatung für Wohngebäude (EBW)

Wohnen · Deine Energie

Bevor du dein Haus sanierst, zahlt das BAFA die Hälfte einer professionellen Energieberatung: 50 % des Beratungshonorars, höchstens 650 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern und 850 € ab drei Wohneinheiten; erläutert der Berater den Fahrplan zusätzlich in der Eigentümerversammlung einer Wohnungseigentümergemeinschaft, gibt es dafür einmalig bis zu 250 € dazu. Gefördert wird eine umfassende Beratung mit Vor-Ort-Termin und individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) — dem Dokument, das dir zeigt, welche Sanierungsschritte sich in welcher Reihenfolge lohnen, und das später bei der BEG-Sanierungsförderung berücksichtigt wird. Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Nießbrauchsberechtigte sowie Mieter:innen und Pächter:innen mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers; den Antrag stellst du über das BAFA-Portal — dein Energieberater kann dich mit Vollmacht vertreten, Antragsteller bleibst aber du. Das Gebäude muss in Deutschland stehen und sein Bauantrag mindestens zehn Jahre zurückliegen; die Beratung muss eine Person aus der Energieeffizienz-Expertenliste durchführen und ist innerhalb von neun Monaten abzuschließen — ausgezahlt wird nach Prüfung der Nachweise. Wichtig: Diese Förderung schließt andere öffentliche Mittel nur für die Beratung selbst aus — die späteren Sanierungs-Investitionen kannst du ganz normal fördern lassen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Die Richtlinie läuft zum 31.12.2026 aus.

Rechtsgrundlage

Richtlinie für die Bundesförderung „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ vom 31.05.2023 (BAnz AT 21.06.2023 B1), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 06.08.2024 (BAnz AT 08.08.2024 B2 — Fördersatz 50 %, Deckel 650/850/250 €)
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Stand: 2024-08-06

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