Fahrkosten der Krankenkasse
Gesundheit · Wege zur Behandlung
Deine Krankenkasse übernimmt Fahrtkosten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Kassenleistung aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind: Fahrten zu stationärer Behandlung, Rettungsfahrten und Krankentransporte (abzüglich Zuzahlung). Fahrten zu einer ambulanten Behandlung nur in Ausnahmefällen — etwa mit Merkzeichen aG, Bl oder H bzw. Pflegegrad 4 oder 5 (Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätseinschränkung) — und nur mit vorheriger Genehmigung der Kasse. Zuzahlung: 10 % der Fahrtkosten, mindestens 5 €, höchstens 10 € je Fahrt.
Rechtsgrundlage
§ 60 SGB V
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Stand: 2026-06-26
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