Gesundheits-Check-up & Krebsfrüherkennung
Gesundheit · Vorsorge
Als gesetzlich Versicherte:r ab 18 Jahren hast du Anspruch auf regelmäßige ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten — der „Check-up“, der Herz-Kreislauf-, Nieren- und Zuckererkrankungen (Diabetes) frühzeitig aufspüren soll (§ 25 SGB V). Zusätzlich hast du ab 18 Anspruch auf Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung. Wie oft und ab welchem Alter genau welche Untersuchung ansteht, legt der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien fest (z. B. Check-up alle drei Jahre ab 35, davor einmalig). Die Untersuchungen sind Sachleistungen deiner Krankenkasse und für dich kostenfrei — es lohnt sich, sie zu nutzen. § 25 SGB V regelt den Anspruch für gesetzlich Versicherte; privat Versicherte fragen ihren Tarif — Vorsorgeuntersuchungen sind dort verbreitet.
Rechtsgrundlage
§ 25 SGB V
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Stand: 2026-07-14
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