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Hilfe zur Erziehung

Familie · Jugendhilfe

Wenn du als sorgeberechtigtes Elternteil die Erziehung deines Kindes zeitweise nicht allein sicherstellen kannst, hast du Anspruch auf Hilfe zur Erziehung durch das Jugendamt (§ 27 SGB VIII). Voraussetzung: Eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung ist nicht gewährleistet und die Hilfe ist geeignet und notwendig. Welche Hilfe passt, richtet sich nach dem Bedarf im Einzelfall — von Erziehungsberatung über eine sozialpädagogische Familienhilfe zu Hause, eine Tagesgruppe oder Erziehungsbeistand bis hin zu Vollzeitpflege oder Heimerziehung (§§ 28–35 SGB VIII). Für die Familie ist die Hilfe grundsätzlich kostenfrei bzw. es wird nur ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag erhoben. Anlaufstelle ist der Allgemeine Soziale Dienst deines Jugendamts.

Rechtsgrundlage

§ 27 SGB VIII
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Stand: 2026-07-14

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