FUNDARA.

Hilfsmittel (Krankenkasse)

Gesundheit · Versorgung im Alltag

Deine Krankenkasse versorgt dich mit Hilfsmitteln wie Hörgerät, Rollator, Prothese oder Bandage, wenn sie im Einzelfall nötig sind, um eine Behandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen — samt Anpassung, Reparatur und Einweisung. Ehrlich dazu: Alltagsgegenstände zählen nicht, Brillen gibt es ab 18 nur eingeschränkt (schwere Sehbeeinträchtigung, mehr als 6 Dioptrien bzw. 4 bei Hornhautverkrümmung, oder therapeutisch — ohne Gestell), und Wunsch-Extras über das Notwendige zahlst du selbst. Ab 18 fällt eine Zuzahlung von 10 % an (mindestens 5 €, höchstens 10 €; bei Verbrauchsartikeln höchstens 15 € für den gesamten Monatsbedarf).

Rechtsgrundlage

§ 33 SGB V
Gesetzestext nachlesen

Stand: 2026-06-26

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