Rheinland-Pfalz: Kita-Beiträge nach Landesrecht
Familie · Betreuung
Rheinland-Pfalz befreit früher als jedes andere Land: Für Kinder, die das zweite Lebensjahr vollendet haben, ist der Besuch einer in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtung bis zum Schuleintritt beitragsfrei — ohne Stundendeckel. Rechtsgrundlage ist § 26 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KiTaG). Für Mittagessen und Verpflegung wird ein gesonderter Beitrag erhoben; das ist im Gesetz keine Kann-, sondern eine Muss-Regel. Beitragspflichtig bleiben außerdem Kinder unter zwei Jahren und Schulkinder im Hort. Und die Kindertagespflege? Nein, und das Land nennt es selbst eine politische Entscheidung: § 26 Abs. 1 KiTaG befreit nur den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Kindertagespflege bleibt beitragspflichtig. Die Beiträge für die verbleibenden Fälle setzt der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fest, nachdem er die Verbände der freien Wohlfahrtspflege angehört hat. Erhoben werden sie vom Träger der Einrichtung — Festsetzung und Erhebung fallen also auseinander. Du musst dafür nichts beantragen: Die Entlastung wirkt unmittelbar über deinen Beitragsbescheid oder deinen Betreuungsvertrag. Bei geringem Einkommen darf der Beitrag in besonderen Ausnahmefällen sogar noch weiter ermäßigt werden, als es § 90 SGB VIII ohnehin vorsieht (§ 26 Abs. 3 KiTaG). Danach musst du allerdings fragen — von selbst passiert es nicht. Unabhängig davon gilt bundesweit: Ist dir der Beitrag nicht zuzumuten, wird er auf Antrag erlassen oder übernommen (§ 90 Abs. 4 SGB VIII) — bei Grundsicherungsgeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld gilt er immer als unzumutbar.
Rechtsgrundlage
§ 26 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KiTaG)
Gesetzestext nachlesen
Stand: 2026-08-25
Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt
fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.
Schon installiert? Rheinland-Pfalz: Kita-Beiträge nach Landesrecht in fundara öffnen.
fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.