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Knappschaftsausgleichsleistung

Rente · Dein Alter

Die Knappschaftsausgleichsleistung überbrückt die Zeit zwischen dem Ausscheiden aus einem knappschaftlichen Betrieb und der Altersrente. Sie ist keine Rente im üblichen Sinn, wird aber wie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung festgestellt und gezahlt — allerdings nur aus den Entgeltpunkten, die auf die knappschaftliche Rentenversicherung entfallen, und ohne Abschlag: Der Zugangsfaktor beträgt 1,0. Es gibt drei Wege hinein, und allen ist gemeinsam, dass du aus einem knappschaftlichen Betrieb ausgeschieden bist und eine Wartezeit von 25 Jahren erfüllt hast. Der erste Weg: Ausscheiden nach dem 55. Geburtstag, nachdem du nach dem 31. Dezember 1971 die Arbeit unter Tage wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit wechseln musstest, mit 25 Jahren ständiger Arbeiten unter Tage. Der zweite: Ausscheiden aus Gründen, die nicht in deiner Person liegen, nach dem 55. Geburtstag — oder schon nach dem 50., wenn du bis dahin Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen hast. Der dritte betrifft alte Hauerarbeiten vor 1972. Zwei Dinge musst du wissen, bevor du planst: Neben der Knappschaftsausgleichsleistung wird keine Rente aus eigener Versicherung gezahlt, und es gilt eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Wird sie überschritten, entfällt der Anspruch. Wie hoch sie im laufenden Jahr ist, sagt dir die Knappschaft-Bahn-See — sie ändert sich jeden 1. Januar mit der Bezugsgröße.

Rechtsgrundlage

§ 239 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
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Stand: 2026-08-25

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