FUNDARA.

Künstlersozialversicherung

Arbeit · Selbstständig

Wenn du selbstständig Kunst machst oder publizistisch arbeitest, zahlst du deine Sozialversicherung nicht allein: Über die Künstlersozialkasse trägst du nur ungefähr die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung — die andere Hälfte kommt aus einem Zuschuss des Bundes und einer Abgabe der Unternehmen, die Kunst und Publizistik verwerten. Damit stehst du beitragsmäßig wie eine Angestellte oder ein Angestellter da. Künstler ist nach dem Gesetz, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt; Publizist ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt — das ist weiter, als die meisten denken, und schließt zum Beispiel Lehrtätigkeit ein. Zwei Bedingungen müssen dazukommen: Du übst die Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend aus, und du beschäftigst dabei höchstens einen Arbeitnehmer (Azubis und Minijobs zählen nicht mit). Außerdem musst du voraussichtlich mehr als 3.900 Euro Gewinn im Jahr aus dieser Tätigkeit erwarten, also mehr als 325 Euro im Monat. In den ersten drei Jahren nach dem Start gilt diese Grenze nicht — Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger sind auch darunter versichert. Und wenn du die Grenze später einmal reißt, ist der Schutz nicht sofort weg: Erst wenn du sie mehr als zweimal in sechs Jahren unterschreitest, endet die Versicherungspflicht. Die Beitragssätze für 2026: 18,6 Prozent Rentenversicherung, 14,6 Prozent Krankenversicherung plus kassenindividueller Zusatzbeitrag, 3,6 Prozent Pflegeversicherung mit einem Kind beziehungsweise 4,2 Prozent für Kinderlose — davon zahlst du jeweils etwa die Hälfte, gerechnet auf den Gewinn, den du für das kommende Jahr selbst schätzt. Ein Punkt, den viele zu spät merken: Die Versicherung beginnt erst an dem Tag, an dem deine Meldung bei der Künstlersozialkasse eingeht. Rückwirkend geht nichts.

Rechtsgrundlage

§§ 1, 2, 3, 8, 14, 15, 16 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Gesetzestext nachlesen

Stand: 2026-08-25

Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt

fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.

Schon installiert? Künstlersozialversicherung in fundara öffnen.

fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.

Alle Leistungen im Überblick