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Beitragszuschuss zur Krankenversicherung (Rentner)

Rente · Gesundheit

Wenn du eine gesetzliche Rente beziehst und freiwillig in der gesetzlichen oder privat krankenversichert bist, zahlt dir die Rentenversicherung einen Zuschuss zu deinen Krankenversicherungsbeiträgen (§ 106 SGB VI). Der Zuschuss entspricht dem halben Beitrag aus dem allgemeinen Beitragssatz plus dem Zusatzbeitragssatz deiner Kasse, bezogen auf deinen Renten-Zahlbetrag — bei privater Versicherung höchstens die Hälfte deiner tatsächlichen Beiträge. Der genaue Betrag hängt also von Rente, Kasse und Versicherung ab. Kein Zuschuss, wenn du als Rentner:in ohnehin gesetzlich pflichtversichert bist (KVdR) — dort wird der Anteil bereits direkt getragen.

Rechtsgrundlage

§ 106 SGB VI
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Stand: 2026-07-07

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