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Teilhabegeld Saarland

Gesundheit · Nachteilsausgleich

Saarland zahlt blinden Menschen mit Wohnsitz im Land eine eigene Leistung — dort heißt sie Teilhabegeld (Blindheitshilfegesetz). Sie kommt zusätzlich zu den Leistungen des Bundes und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Als blind gilt, wessen beidäugige Gesamtsehschärfe nicht mehr als ein Fünfzigstel (1/50) beträgt oder wer eine gleichzustellende Sehstörung hat. Der Ausgangswert liegt bei 460 € im Monat, gültig seit 01.01.2026 (Stand 24.08.2026). Für Minderjährige liegt der Ausgangswert bei 327 €. Davon gehen Anrechnungen ab — vor allem Leistungen der Pflegeversicherung und ein Aufenthalt in einer Einrichtung. Nach oben geht von diesem Wert nichts. Heißt im Saarland Teilhabegeld. Taubblinde Menschen erhalten seit dem 1. Juli 2025 ein eigenes Taubblindengeld. Wichtig für die Reihenfolge: Die Blindenhilfe nach § 72 SGB XII ist nachrangig — sie wird nur gewährt, soweit du keine gleichartigen Leistungen erhältst. Das Teilhabegeld wird also angerechnet und die Blindenhilfe stockt höchstens auf.

Rechtsgrundlage

Blindheitshilfegesetz
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Stand: 2026-08-24

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