FUNDARA.

Sinnesbehindertengeld Thüringen — für gehörlose Menschen

Gesundheit · Nachteilsausgleich

Thüringen zahlt gehörlosen Menschen mit Wohnsitz im Land eine eigene Leistung — dort heißt sie „Sinnesbehindertengeld für gehörlose Menschen“ (§ 1 Abs. 6, § 2 Abs. 2 Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG)). Sie kommt zusätzlich zu den Leistungen des Bundes und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt. Thüringen macht es an einem einzigen Nachweis fest: Gehörlos ist, wer beidseitig taub oder an Taubheit grenzend schwerhörig ist und deswegen das Merkzeichen „Gl“ zuerkannt bekommen hat. Wann die Taubheit entstanden ist, spielt in Thüringen keine Rolle — anders als in Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Der Ausgangswert liegt bei 172 € im Monat, gültig seit 01.07.2023 (Stand 25.08.2026). Der Betrag ist nicht dynamisiert und steht seither unverändert. Lebst du in einer stationären Einrichtung, sinkt er auf 107,62 €. Ein Vorteil gegenüber blinden Antragstellenden: Die Anrechnung von Pflegeleistungen nach § 4 Abs. 2 ThürSinnbGG nennt ausdrücklich nur blinde und taubblinde Menschen. Wer gehörlos ist, muss sich Pflegegeld also nicht anrechnen lassen. Thüringen fasst alles in einem Gesetz zusammen und nennt es Sinnesbehindertengeld — such nicht nach dem Wort „Gehörlosengeld“. Welche Leistung du bekommst und wie hoch sie ausfällt, steht im Programm selbst; der Antragsweg ist für alle drei derselbe.

Rechtsgrundlage

§ 1 Abs. 6, § 2 Abs. 2 Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz (ThürSinnbGG)
Gesetzestext nachlesen

Stand: 2026-08-25

Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt

fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.

Schon installiert? Sinnesbehindertengeld Thüringen — für gehörlose Menschen in fundara öffnen.

fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.

Alle Leistungen im Überblick