Stiftung Hilfen für Frauen und Familien Mecklenburg-Vorpommern
Familie · Dein Rückhalt
Mecklenburg-Vorpommern unterhält neben der Bundesstiftung „Mutter und Kind“ eine eigene Stiftung: Stiftung Hilfen für Frauen und Familien. Neben den Bundesmitteln für die Babyerstausstattung kann die Stiftung auch Familien und Alleinerziehenden helfen, die unverschuldet in Not geraten sind — etwa durch Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit oder die Trennung der Partner. Die Hilfe kann ein zinsloses Darlehen oder eine Schenkung sein. Das ist der entscheidende Unterschied zur Bundesstiftung: Die hilft nur Schwangeren und nur, wenn der Antrag vor der Geburt gestellt wird. Die Landesstiftung greift auch danach und auch ohne jeden Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. Eins gilt allerdings überall gleich: Die Stiftung hilft erst, wenn gesetzliche Leistungen fehlen oder nicht ausreichen. Ob und wie viel geholfen wird, entscheidet die Stiftung im Einzelfall aus begrenzten Mitteln. Wie der Antrag für den Familien-Zweig genau läuft, ist nicht veröffentlicht — ruf die Geschäftsstelle an, bevor du irgendwo ein Formular ausfüllst. Ehrlich gesagt: Mehr als diese Sätze steht nirgends. Mecklenburg-Vorpommern hat als einziges der elf Länder weder Satzung noch Vergaberichtlinien veröffentlicht — wie hoch die Hilfe sein kann und wo die Einkommensgrenze liegt, ist nicht nachlesbar, und wir erfinden es hier nicht. Belegt ist nur, dass das Monatseinkommen aller Haushaltsmitglieder eine Höchstgrenze nicht übersteigen darf und dass alle gesetzlich möglichen Hilfen ausgeschöpft oder nicht ausreichend sein müssen.
Rechtsgrundlage
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Seite zur Stiftung „Hilfen für Frauen und Familien“
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Stand: 2026-08-25
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