Mehrbedarf für Alleinerziehende
Grundsicherung · Familie
Wenn du Grundsicherungsgeld beziehst und allein für die Pflege und Erziehung deiner minderjährigen Kinder sorgst, bekommst du zusätzlich zum Regelbedarf einen Mehrbedarf (§ 21 Abs. 3 SGB II). Er beträgt 36 % des für dich maßgebenden Regelbedarfs, wenn du mit einem Kind unter 7 Jahren oder mit zwei bis drei Kindern unter 16 Jahren zusammenlebst. Bei mehreren Kindern werden alternativ 12 % je Kind gerechnet, wenn das einen höheren Betrag ergibt — gedeckelt bei 60 % des Regelbedarfs. Der genaue Euro-Betrag richtet sich nach der jeweils gültigen Regelbedarfsstufe und deiner Familiensituation; das Jobcenter berechnet ihn automatisch mit dem Grundsicherungsgeld.
Rechtsgrundlage
§ 21 Abs. 3 SGB II
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Stand: 2026-07-14
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