Partnerschaftsbonus (ElterngeldPlus)
Familie · Geburt
Der Partnerschaftsbonus belohnt es, wenn ihr euch die Erwerbs- und Familienarbeit teilt (§ 4b BEEG): Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden (im Durchschnitt des Lebensmonats), bekommt ihr zusätzliche ElterngeldPlus-Monatsbeträge — je Elternteil höchstens vier, mindestens aber zwei aufeinanderfolgende Lebensmonate, und nur gleichzeitig. Die Höhe entspricht dem ElterngeldPlus und hängt von eurem Einkommen ab — nach unten ist sie aber abgesichert: Mindestens 150 € stehen jedem von euch pro Bonusmonat zu. Wichtig: Die Stundengrenze müssen beide einhalten — wer darunter oder darüber liegt, verliert den Bonus, und bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden. Weist die Arbeitszeiten sorgfältig nach. Auch Alleinerziehende können den Bonus unter den gesetzlichen Voraussetzungen nutzen; Details klärt die Elterngeldstelle.
Rechtsgrundlage
§ 4b BEEG
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Stand: 2026-07-14
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