Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Pflege · Dein Alltag
Wer mit einem anerkannten Pflegegrad zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel — etwa Einmalhandschuhe, Flächen- und Händedesinfektion, Bettschutzeinlagen oder Schutzschürzen (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Die Pflegekasse übernimmt die Aufwendungen dafür bis zu 42 Euro monatlich; der Anspruch gilt für alle Pflegegrade, also auch bei Pflegegrad 1. Meist läuft das über eine monatliche Box eines Anbieters oder gegen Kostenerstattung. Wie viel tatsächlich anfällt, hängt von den benötigten Produkten bis zu dieser Obergrenze ab.
Rechtsgrundlage
§ 40 Abs. 2 SGB XI
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Stand: 2026-07-07
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