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Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst)

Pflege

Wenn du zu Hause gepflegt wirst und einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmst, übernimmt die Pflegekasse dessen Kosten als Sachleistung (§ 36 SGB XI): körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfe im Haushalt. Anspruch haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5. Die Kasse zahlt bis zu einem monatlichen Höchstbetrag je Pflegegrad — ab 2025: Pflegegrad 2 bis 796 €, Pflegegrad 3 bis 1.497 €, Pflegegrad 4 bis 1.859 €, Pflegegrad 5 bis 2.299 €. Das Geld wird direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet, nicht an dich ausgezahlt. Wenn du den Höchstbetrag nicht voll ausschöpfst, kannst du dir für den Rest anteilig Pflegegeld auszahlen lassen (Kombinationsleistung). Pflegegrad 1 hat hier keinen Anspruch.

Rechtsgrundlage

§ 36 SGB XI
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Stand: 2026-07-14

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