Meisterbonus Sachsen
Bildung · Dein Weg
Wer in Sachsen die Meisterprüfung besteht, kann vom Freistaat einen Meisterbonus bekommen — eine einmalige Zuwendung als Anreiz zur beruflichen Weiterbildung. Gefördert werden Absolventinnen und Absolventen von Aufstiegsfortbildungen zum Handwerks-, Industrie- oder Fachmeister sowie in land-, forst- und hauswirtschaftlichen und in gewerblich-verwaltungstechnischen Bereichen. Zwei Dinge müssen zusammenkommen: Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Sachsen abgelegt worden sein, und dein Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss in Sachsen liegen. Den Antrag stellst du nicht selbst bei der Förderbank, sondern über deine Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer — die Kammern sind die Zuwendungsempfänger und reichen das Geld weiter. Wichtig: Ein Anspruch auf die Zuwendung besteht nicht; die Förderung hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Und melde dich zügig nach dem Prüfungsergebnis bei deiner Kammer — die Richtlinie sieht dafür eine Frist vor.
Rechtsgrundlage
Richtlinie Berufliche Bildung (Freistaat Sachsen), Teil B IV — Meisterbonus; Fassung gültig ab 3. Juli 2026, außer Kraft mit Ablauf des 30. Juni 2030
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Stand: 2026-08-25
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