Teilarbeitslosengeld
Arbeit · Wenn der Job endet
Die Leistung für einen Fall, den kaum jemand kennt: Du hattest zwei sozialversicherungspflichtige Jobs nebeneinander und hast einen davon verloren — der andere läuft weiter. Für das normale Arbeitslosengeld giltst du damit nicht als arbeitslos; § 162 SGB III kennt dafür aber eine eigene Leistung. Bedingung ist unter anderem, dass du in den letzten zwei Jahren mindestens zwölf Monate einen zweiten sozialversicherungspflichtigen Job neben dem anderen ausgeübt hast und dass du wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchst. Das Wichtigste zuerst: Du musst dich eigens TEILarbeitslos melden — das ist etwas anderes als eine Arbeitslosmeldung, und ohne sie entsteht der Anspruch nicht. Teilarbeitslosengeld läuft sechs Monate; spätestens ein Jahr nach Entstehung des Anspruchs endet es in jedem Fall — auch wenn die sechs Monate dann noch nicht ausgeschöpft sind. Verlierst du später auch die zweite Beschäftigung, kann das Teilarbeitslosengeld erlöschen — dann ist das reguläre Arbeitslosengeld der richtige Weg.
Rechtsgrundlage
§ 162 SGB III (Teilarbeitslosengeld); Höhe und Verfahren über Abs. 2 S. 1 nach den Vorschriften zum Arbeitslosengeld
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Stand: 2026-08-25
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