Traumaambulanz (Schnelle Hilfen)
Entschädigung · Gesundheit
Nach einer Gewalttat oder einem anderen schädigenden Ereignis kannst du schnell und unbürokratisch psychotherapeutische Hilfe in einer Traumaambulanz bekommen (§ 31 SGB XIV) — noch bevor über deinen Entschädigungsantrag entschieden ist. Ziel ist, eine seelische Erkrankung (z. B. eine posttraumatische Belastungsstörung) gar nicht erst entstehen oder chronisch werden zu lassen. Die Behandlung umfasst mehrere Sitzungen und ist für dich kostenfrei; auch nahestehende Personen und Hinterbliebene können Anspruch haben. Du brauchst dafür keine vorherige Feststellung von Schädigungsfolgen — es ist eine „schnelle Hilfe“. Anlaufstelle ist die Versorgungsverwaltung deines Bundeslandes bzw. eine zugelassene Traumaambulanz.
Rechtsgrundlage
§§ 31, 32 SGB XIV
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Stand: 2026-07-14
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