Unterhaltssicherung für Reservistendienst Leistende
Arbeit · Absicherung
Wer Reservistendienst in der Bundeswehr leistet, soll dabei finanziell nicht schlechter stehen. Dafür gibt es die Unterhaltssicherung. Bist du angestellt, wird dir der Verdienstausfall in Höhe deines Nettoarbeitsentgelts ersetzt — höchstens 301 Euro je Tag der Dienstleistung. Büßt du wegen des Dienstes eine Entgeltersatzleistung ein, wird auch diese Einbuße ersetzt. Bist du selbstständig oder führst einen land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, bekommst du für jeden Diensttag ein Dreihundertsechzigstel deiner Einkünfte aus dem letzten Einkommensteuerbescheid, höchstens 430 Euro je Tag, und für die Erhaltung der Betriebsstätte zusätzlich pauschal 0,15 Dreihundertsechzigstel derselben Summe. Statt dieser einkommensabhängigen Leistungen kannst du auch einen festen Tagessatz nach der Tabelle in Anlage 1 zum Gesetz wählen — was günstiger ist, hängt von deinem Einkommen ab. Dazu kommen je nach Dienst Prämien, Zuschläge und Sachleistungen wie Unterkunft, Dienstkleidung, Heilfürsorge und Verpflegung. Zuständig sind die Behörden der Bundeswehrverwaltung, nicht die Agentur für Arbeit und nicht dein Arbeitgeber. Und der Satz, der über alles entscheidet: Das Antragsrecht endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Beendigung des Reservistendienstes. Danach gibt es nichts mehr — auch nicht anteilig.
Rechtsgrundlage
§§ 1, 5, 6, 8, 24, 25 Gesetz über die Leistungen zur Sicherung des Unterhalts von Reservistendienst Leistenden (USG)
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Stand: 2026-08-25
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