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Verletztengeld

Gesundheit · Lohnersatz

Wirst du durch einen Arbeitsunfall (auch auf dem Arbeitsweg) oder eine Berufskrankheit arbeitsunfähig, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Verletztengeld — das Gegenstück zum Krankengeld, aber meist höher: 80 % deines Regelentgelts, höchstens dein entgangenes Nettoarbeitsentgelt (§ 47 SGB VII). Voraussetzung ist, dass du unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Lohn, selbständiges Einkommen oder Krankengeld hattest (§ 45 SGB VII). Der genaue Betrag hängt von deinem Einkommen ab. Du musst nichts gesondert beantragen — der Unfall wird über den Arbeitgeber/die Berufsgenossenschaft gemeldet.

Rechtsgrundlage

§§ 45, 47 SGB VII
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Stand: 2026-07-07

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