Vermittlungsbudget (Bewerbungs- & Reisekosten)
Arbeit · Vermittlung
Wenn du arbeitslos gemeldet oder von Arbeitslosigkeit bedroht bist, kann die Agentur für Arbeit dir aus dem Vermittlungsbudget Kosten erstatten, die bei der Suche und Aufnahme eines versicherungspflichtigen Jobs anfallen (§ 44 SGB III): zum Beispiel Bewerbungskosten, Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen, Umzugskosten für eine weiter entfernte Stelle oder Nachweise und Zeugnisse. Das ist eine Ermessensleistung — du hast keinen festen Rechtsanspruch, und die Höhe richtet sich nach den angemessenen Kosten im Einzelfall. Wichtig: vor der Ausgabe mit der Vermittlungsfachkraft klären; Leistungen zum Lebensunterhalt sind hier ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
§ 44 SGB III
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Stand: 2026-07-14
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