Weiterbildungsgeld während einer geförderten Weiterbildung
Arbeit · Deine Weiterbildung
Wer an einer von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter geförderten Weiterbildung teilnimmt, die zu einem Berufsabschluss führt, bekommt zusätzlich 150 € im Monat — solange die Weiterbildung läuft (§ 87a Abs. 2 SGB III). Bei einer zweijährigen Umschulung sind das 3.600 €. Das Geld kommt zusätzlich zum Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld, es wird nicht angerechnet. Wichtig und oft übersehen: Du musst dafür nicht arbeitslos sein. Absatz 3 stellt ausdrücklich klar, dass auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II das Weiterbildungsgeld bekommen — „auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses“. Wer also aufstockt und nebenbei eine geförderte Umschulung macht, hat den Anspruch genauso. Ob die Weiterbildung gefördert wird, entscheidet die Agentur nach Ermessen; steht die Förderung aber, ist dieser Zuschuss keine Kann-Leistung mehr, sondern steht dir zu. Und wenn du darin eine Prüfung bestehst, kommen die Weiterbildungsprämien von 1.000 € und 1.500 € obendrauf.
Rechtsgrundlage
§ 87a Abs. 2 SGB III
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Stand: 2026-07-24
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