Weiterbildungsprämie für bestandene Prüfungen
Arbeit · Deine Weiterbildung
Wenn die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter deine Weiterbildung gefördert hat und du darin eine Prüfung bestehst, bekommst du eine Prämie: 1.000 € für die Zwischenprüfung (oder den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung) und 1.500 € für die Abschlussprüfung (§ 87a Abs. 1 SGB III). Beides zusammen sind 2.500 € — die beiden Prämien schließen sich nicht aus, du kannst sie nacheinander bekommen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Beruf führt, für den mindestens zwei Jahre Ausbildungsdauer festgelegt sind; kürzere Lehrgänge ohne Berufsabschluss zählen nicht. Wichtig und oft missverstanden: Die Förderung der Weiterbildung selbst liegt im Ermessen der Agentur — die Prämie nicht. Das Gesetz sagt ‚erhalten‘, nicht ‚können erhalten‘: Wenn du die Prüfung bestanden hast und die Weiterbildung gefördert war, steht dir die Prämie zu. Bist du zusätzlich arbeitslos, kommen 150 € Weiterbildungsgeld im Monat dazu, solange die Weiterbildung läuft.
Rechtsgrundlage
§ 87a Abs. 1 SGB III
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Stand: 2026-07-24
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