Witwen-/Witwerrente
Familie · Dein Rückhalt
Stirbt dein Ehepartner, zahlt die Rentenversicherung: die große Witwenrente (55 % seiner Rente, unbefristet), wenn du ein Kind erziehst, erwerbsgemindert bist oder die Altersgrenze erreicht hast — sonst die kleine (25 %, auf 24 Monate befristet). In den ersten drei Monaten gibt es die volle Rente („Sterbevierteljahr“). Eigenes Einkommen wird erst über einem Freibetrag angerechnet (ab Juli 2026: 1.122,53 €/Monat netto-pauschaliert, je Kind +238,11 € — auch für Kinder ohne eigene Waisenrente). Bei Ehen vor 2002 gilt teils günstigeres Alt-Recht. Antrag bei der DRV; wirkt bis 12 Monate zurück.
Rechtsgrundlage
§§ 46, 67, 97, 242a, 255 SGB VI
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Stand: 2026-07-01
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