Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Brandenburg)
Wohnen · Eigentum
Brandenburg hat seine Eigentumsförderung zum 1. Januar 2026 neu aufgestellt. Gefördert wird der Kauf eines leerstehenden oder schon von dir bewohnten Bestandsgebäudes oder einer Bestandswohnung, der Um- und Ausbau deines eigenen Hauses, der Neubau in einer Baulücke — und ausdrücklich auch die Modernisierung und Instandsetzung des Wohneigentums, das dir schon gehört. Die Grundförderung besteht aus einem Baudarlehen von 230.000 € und einem Zuschuss von 10.000 €. Für jedes Kind im Haushalt kommen 5.000 € Darlehen und 10.000 € Zuschuss dazu. Beim Kauf eines Bestandsgebäudes gibt es weitere 20.000 € Darlehen, für Haushalte mit geringen Einkünften nochmals 10.000 € Zuschuss, bei Baudenkmalen und bei Bodenarchäologie je bis zu 10.000 € und für Haushalte mit schwerbehinderten Angehörigen einmalig bis zu 10.000 €. Das Baudarlehen ist ab der Vollauszahlung zwanzig Jahre zinsfrei, danach gelten Kapitalmarktkonditionen; getilgt wird mit mindestens 3 % zuzüglich ersparter Zinsen. Für jedes Kind, das in den zwanzig Jahren geboren oder adoptiert wird, gibt es einen einmaligen Tilgungsnachlass von 10.000 €. Du musst nach Abschluss der Maßnahme deinen Hauptwohnsitz in der geförderten Wohnung haben und sie mindestens zwanzig Jahre selbst nutzen. Die Eigenleistung soll mindestens 15 % betragen (10 % beim Um- und Ausbau des eigenen Hauses), mindestens zwei Drittel davon in Geld. Die Förderung gibt es je Person und je Objekt nur einmal, und insgesamt höchstens 50 % der anerkannten Gesamtkosten. Es gelten die Einkommensgrenzen des § 22 BbgWoFG, die um bis zu 100 % überschritten werden dürfen — eine Eurozahl nennt die Richtlinie nicht, die erfragst du bei der ILB. Fossile Heizkessel werden nicht gefördert. Die Falle, die kein anderes Land hat: Die Grundförderung gilt nicht überall in Brandenburg, sondern nur in bestimmten innerstädtischen Gebieten — Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, „Vorranggebiete Wohnen“, „Konsolidierungsgebiete der Wohnraumförderung“ und Bebauungspläne nach § 13a BauGB. Außerhalb dieser Kulisse bleiben nur der Um- und Ausbau des eigenen Hauses und die Modernisierung. Ob dein Grundstück drin liegt, sagt dir die ILB oder deine Stadtverwaltung — frag das als Allererstes. Und beim Kauf eines Bestandsgebäudes müssen zugleich mindestens 500 € Baukosten je Quadratmeter Wohnfläche für Instandsetzung und Modernisierung anfallen. Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (WohneigentumförderR) vom 13. Februar 2026 (ABl./26, Nr. 9, S. 291), Nummern 1.3, 2.1, 4.1 bis 4.3, 5.3 bis 5.7 und 6.10
Gesetzestext nachlesen
Stand: 2026-01-01
Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt
fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.
Schon installiert? Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Brandenburg) in fundara öffnen.
fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.