Modernisierungsdarlehen für selbstgenutztes Wohneigentum (Mecklenburg-Vorpommern)
Wohnen · Dein Zuhause
Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung der Wohnung, in der du selbst wohnst — von einem besseren Wohnungszuschnitt über neue Sanitärräume, Schallschutz und Feuchtigkeitsschutz bis zum Abbau von Barrieren, dem Einbau eines Aufzugs, smarter Haustechnik, einbruchhemmender Sicherheitstechnik und Ladeinfrastruktur fürs Elektroauto. Du bekommst ein Darlehen, das bis zur vollständigen Tilgung zinsfrei bleibt — und einen Teilschuldenerlass: Nach Fertigstellung und geprüftem Verwendungsnachweis werden 25 % des ausgezahlten Betrags erlassen. Gefördert werden 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, angesetzt mit bis zu 1.950 € je Quadratmeter Wohnfläche und höchstens 155.630 € Darlehen je Wohnung (so seit dem 1. März 2026 im Amtsblatt). Getilgt wird mit 3 % im Jahr, ausgezahlt wird in zwei Raten. Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein; bei jüngeren Gebäuden sind nur Maßnahmen förderfähig, die Heizenergie sparen, CO2 oder so2 mindern oder die Wohnung an eine Behinderung oder das Alter anpassen. Du musst die Wohnung nach der Modernisierung grundsätzlich fünfzehn Jahre lang selbst mit deinem Haushalt bewohnen. Für selbstgenutztes Wohneigentum gilt außerdem der begünstigte Personenkreis nach der Einkommensgrenzenverordnung — eine Eurozahl nennt das Merkblatt nicht, die erfragst du beim Landesförderinstitut. Der Teil, an den die meisten zuerst denken, ist gerade der gestoppte: Für die energetische Modernisierung zum Effizienzhaus (Buchstabe B der Modernisierungsrichtlinie) hat das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Runderlass vom 18. Dezember 2023 einen Antragsannahmestopp verfügt — dafür sind keine Anträge mehr möglich. Die allgemeine Modernisierung nach Buchstabe A läuft weiter; für sie hat dasselbe Ministerium im März 2026 neue Höchstbeträge bekanntgegeben. Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.
Rechtsgrundlage
Modernisierungsrichtlinie Mecklenburg-Vorpommern vom 04.04.2023 (AmtsBl-Nr. 16), zuletzt geändert mit Bekanntmachung vom 10.03.2026 (AmtsBl. M-V 2026 S. 93); Merkblatt Modernisierungsdarlehen des LFI M-V, Stand 05.06.2026
Gesetzestext nachlesen
Stand: 2026-03-01
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