NRW.BANK.Wohneigentum (Nordrhein-Westfalen)
Wohnen · Eigentum
Nordrhein-Westfalen finanziert den Bau und den Kauf von Wohneigentum zur Selbstnutzung mit einem zinsgünstigen Darlehen der NRW.BANK — und seit Kurzem auch die Anschlussfinanzierung eines bestehenden Immobilienkredits für selbst genutztes Wohneigentum. Das Darlehen deckt bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten ab, bei Anschlussfinanzierungen bis zu 100 % des Restkapitals. Einen Mindest- oder Höchstbetrag gibt es ausdrücklich nicht. Laufzeiten von 10 bis 35 Jahren sind möglich, mit einem tilgungsfreien Jahr; ab dem dritten Monat nach Vertragsschluss fallen 0,25 % Bereitstellungsprovision monatlich an. Den Zinssatz veröffentlicht die NRW.BANK tagesaktuell und ausdrücklich ohne Gewähr — deshalb steht hier keiner. Die Einkommensgrenze ist beziffert und meint das jährlich zu versteuernde Haushaltseinkommen: höchstens 75.000 € bei einem Einpersonenhaushalt und höchstens 100.000 € bei Mehrpersonenhaushalten, jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung; je Kind unter 18 im Haushalt steigt die Grenze um 20.000 €. Maßgeblich ist dabei der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antragseingang laut Einkommensteuerbescheid. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen, die Gesamtfinanzierung gesichert sein, und in deinem Eigentum darf sich höchstens eine weitere Wohneinheit befinden. Je Objekt und Haushalt ist nur ein Förderantrag möglich. Der Begriff der Selbstnutzung ist hier enger, als er klingt: Erfüllt ist er durch den eigenen Bezug oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 der Abgabenordnung. Jede andere Überlassung — auch unentgeltlich, auch zeitweise, auch nur in Teilen — ist keine Selbstnutzung. Ein untervermietetes Zimmer kippt die Förderung. Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.
Rechtsgrundlage
Förderprodukt NRW.BANK.Wohneigentum der NRW.BANK — zinsgünstige Darlehen für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen
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Stand: 2026-08-25
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