ISB-Darlehen Wohneigentum (Rheinland-Pfalz)
Wohnen · Eigentum
Rheinland-Pfalz fördert den Ankauf, den Neubau und den Ersterwerb von Häusern und Wohnungen zur Selbstnutzung — und ebenso Ausbau, Umbau, Umwandlung, Erweiterung und Modernisierung der Wohnung, in der du selbst wohnst. Auch Räume zur gemeinschaftlichen privaten Nutzung in Wohnprojekten sind förderfähig. Das ISB-Darlehen Wohneigentum besteht aus einem Grunddarlehen von 30 % der Gesamtkosten und aus Zusatzdarlehen von je 5 % — für einen Ersatzneubau, für ein Einkommen bis höchstens 10 % über der Grenze, je Kind, je schwerbehinderte oder pflegebedürftige Person im Haushalt, beim Ankauf und bei baulichen Maßnahmen nach einem Ankauf ab 10.000 € Bauaufwand. Wie viel insgesamt möglich ist, hängt an der Fördermietenstufe deines Objekts: 150.000 € in den Stufen 1 bis 2, 175.000 € in den Stufen 3 bis 4 und 190.000 € in den Stufen 5 bis 7, jeweils zuzüglich 10 % für das dritte und jedes weitere Kind. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von bis zu 10 % auf das Darlehen. Die Zinsbindung läuft wahlweise 20 oder 30 Jahre. Gefördert wird, wessen Haushaltseinkommen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 LWoFG um nicht mehr als 60 % übersteigt — das ist deutlich mehr Spielraum, als die Zahlen auf der ISB-Seite auf den ersten Blick nahelegen. Du musst selbst einziehen, die Wohnflächenobergrenzen einhalten und 10 % Eigenkapital einbringen, wobei ein nachrangiges Eigenkapitalersatzdarlehen möglich ist. Vor dem Antrag brauchst du eine Förderbestätigung deiner Stadt- oder Kreisverwaltung. Zwei Ausschlüsse, mit denen niemand rechnet: Beim Ankauf eines Bestandsobjekts darf der Kaufvertrag nicht älter als zwei Monate sein — wer erst nach einem halben Jahr an die Förderung denkt, kommt zu spät. Und der Erwerb von Wohneigentum von Verwandten in gerader Linie ist ausgeschlossen; das Haus der Eltern zu kaufen, wird über dieses Programm also nicht gefördert. Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.
Rechtsgrundlage
Landeswohnraumförderungsgesetz Rheinland-Pfalz (LWoFG), § 13 Abs. 2; ISB-Darlehen Wohneigentum (Programme 501, 502, 503) der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
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Stand: 2026-08-25
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