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Saarländische Wohnraumförderung — Eigentumsförderung (Saarland)

Wohnen · Eigentum

Das Saarland fördert den Neubau, den Ersterwerb, die Änderung, Erweiterung und Wiederherstellung von Wohngebäuden mit wesentlichem Bauaufwand sowie die Modernisierung — jeweils für Wohnraum, den du selbst bewohnst. Im Blick hat das Land vor allem Haushalte mit Kindern und Haushalte, die wegen einer Behinderung auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit und beträgt nominal 1,0 % im Jahr (Stand August 2026); die maximale Laufzeit sind 30 Jahre mit drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Beim Neubau und Ersterwerb rechnet das Land mit bis zu 2.000 € je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche, bei Änderung, Erweiterung und Wiederherstellung mit bis zu 1.800 €, bei der Modernisierung mit bis zu 200.000 € je Wohneinheit. Für barrierefreie Gestaltung kommen 100 € je Quadratmeter dazu, bei uneingeschränkter Rollstuhlnutzbarkeit 150 €. Und es gibt einen Tilgungszuschuss: 5 % pro Kind, höchstens 20 %, sowie 15 %, wenn eine Wohneinheit nach der Modernisierung den Standard EH 55 erreicht. Die Einkommensgrenze nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 WoFG SL ist beziffert: 32.100 € für einen Einpersonenhaushalt, 48.200 € für zwei Personen, dazu 7.900 € für jede weitere Person im Haushalt und 1.400 € für jedes Kind, das bei der Lohn- und Einkommensteuer berücksichtigt wird. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen abzüglich der Frei- und Abzugsbeträge nach § 11 WoFG SL. Die Wohnfläche darf 180 m² nicht überschreiten; förderfähig sind bei einem Vier-Personen-Haushalt 95 m², je Person mehr oder weniger verschieben sich 15 m². Die Eigenleistung beträgt mindestens 15 %, bei mehr als zwei Kindern können 10 % anerkannt werden. Den geförderten Wohnraum musst du ab Bezugsfertigkeit zehn Jahre lang selbst bewohnen. Ein Ausschluss, den es sonst nirgends gibt, und er geht in die verkehrte Richtung: Die Förderung entfällt, wenn deine Belastung selbst bei Einhaltung der Einkommens- und Belastungsgrenzen unter 20 % des erzielbaren Haushaltseinkommens läge — wer zu bequem finanziert, bekommt nichts. Ebenso draußen ist, wessen Eigenkapital so hoch ist, dass es auch ohne Förderung für angemessenen Wohnraum reicht, und wessen Einkommen die Grenze voraussichtlich binnen zwei Jahren um mehr als 25 % überschreiten wird. Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Wohnraumförderung im Saarland 2025 (WFP SL 2025) i. V. m. §§ 9 bis 11 Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz (WoFG SL); Merkblatt Eigentumsförderung der SIKB, Stand 06/2026
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Stand: 2026-06-01

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