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IB-Förderdarlehen nach den Wohneigentumsrichtlinien (Sachsen-Anhalt)

Wohnen · Eigentum

Sachsen-Anhalt fördert die Bildung selbst genutzten Wohneigentums — den Neubau und Ersterwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen ebenso wie den Kauf aus dem Bestand einschließlich der damit verbundenen Modernisierung, Instandsetzung, Erweiterung oder des Um- und Ausbaus. Das Darlehen geht bis zu 100.000 €, mit Kindern im Haushalt bis zu 175.000 € — je Kind kommen 25.000 € dazu. Der Zinssatz ist mit 0,90 % im Jahr bei zehnjähriger Zinsbindung und 1,70 % bei zwanzigjähriger Zinsbindung angegeben, jeweils bei dreißig Jahren Gesamtlaufzeit (Stand August 2026, gültig ab dem 23. Dezember 2025). Gefördert werden Privatpersonen in einem Haushalt mit mindestens zwei Personen. Du musst 10 % der Gesamtkosten als verfügbare Eigenmittel nachweisen; alternativ genügen 5 % Eigenkapital und 5 % Eigenleistung. Es gilt eine Einkommensgrenze nach der Vierten Verordnung zur Änderung der Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung — eine Eurozahl nennt die Investitionsbank auf ihrer Programmseite nicht, dafür stellt sie einen Einkommensrechner bereit. Zahlungen zum Erwerb des Baugrundstücks sind über dieses Darlehen nicht möglich. Und eines gilt in allen Ländern: Wohnraumförderung wird aus einem begrenzten Programmbudget vergeben, die Bewilligungsstelle entscheidet über deinen Antrag. Verlass dich auf nichts, bevor die Förderzusage schriftlich vorliegt.

Rechtsgrundlage

Wohneigentumsrichtlinie Sachsen-Anhalt (MBl. LSA Nr. 44/2025 vom 22.12.2025), insbesondere Ziffer 7.3; Vierte Verordnung zur Änderung der Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung vom 10.12.2025
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Stand: 2025-12-23

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