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Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Pflege · Dein Alltag

Wer mit einem anerkannten Pflegegrad zu Hause gepflegt wird und die Wohnung anpassen muss, kann von der Pflegekasse einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten — zum Beispiel für den Umbau zu einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen, einen Treppenlift oder technische Hilfen im Haushalt (§ 40 Abs. 4 SGB XI). Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung wiederherstellt. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme und gilt für alle Pflegegrade. Er ist subsidiär (nachrangig gegenüber anderen Leistungsträgern) und sollte vor Beginn des Umbaus beantragt werden. Die genaue Höhe richtet sich nach den Kosten der Maßnahme bis zu dieser Obergrenze.

Rechtsgrundlage

§ 40 Abs. 4 SGB XI
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Stand: 2026-07-07

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