FUNDARA.

Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen

Behinderung · Nachteilsausgleich

Als schwerbehinderter Mensch (Grad der Behinderung mindestens 50) hast du Anspruch auf eine Woche bezahlten Zusatzurlaub im Jahr — bei einer Fünf-Tage-Woche sind das fünf zusätzliche Arbeitstage (§ 208 SGB IX). Arbeitest du an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche, wird der Zusatzurlaub entsprechend anteilig berechnet. Der Anspruch besteht zusätzlich zum normalen Urlaub und muss dir vom Arbeitgeber gewährt werden. Wichtig: Dieser Zusatzurlaub gilt nur für schwerbehinderte Menschen, nicht für Gleichgestellte (mit GdB 30 bis unter 50).

Rechtsgrundlage

§ 208 SGB IX
Gesetzestext nachlesen

Stand: 2026-07-14

Prüfen, ob sie für dich in Frage kommt

fundara im App Store laden — kostenlos. Die App fragt nach deiner Lage und zeigt dir, ob diese und welche weiteren Leistungen von Land, Bund und EU für dich in Frage kommen.

Schon installiert? Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen in fundara öffnen.

fundara ist eine Informations- und Rechen-App und keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt eine Leistung — sie sagt nicht, ob sie dir zusteht. Verbindlich entscheidet immer die zuständige Stelle.

Alle Leistungen im Überblick